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Errichtet 1838 (Datierungsinschrift) an Stelle kleinerer Häuser, die vom Dorfbrand des Jahres 1801 betroffen waren. Der Bauherr war der Gerichtsschöffe und größte Landwirt am Ort, Jakob Will (1798-1855). Das die alte Straßenkreuzung prägende Haus besteht im Erdgeschoss aus Bruchstein, im Obergeschoss aus Fachwerk und ist einheitlich verputzt, zeittypisches beidseitiges Krüppelwalmdach. Der alte Treppeneingang saß in der Mittelachse der Hauptfassade (Jahreszahl über dem dortigen Erdgeschossfenster). Die ortsgeschichtliche und ortsbildliche Bedeutung begründet den Denkmalwert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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