Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der um 1700 entstandene Fachwerkbau zeichnet sich durch ein ungewöhnlich dichtes und stark dimensioniertes Gefüge vor allem der beiden Schauseiten aus. Zur Straße wurde die zweite Mannfigur beseitigt, so dass die ursprüngliche Gliederung dreizonig war mit der üblichen, größeren Stubenzone an der südöstlichen Ecke. Eventuell beruht die Dachabwalmung auf einem späteren Umbau. Zur Sachgesamtheit der Hofreite gehört außer dem Wohnhaus noch die später erweiterte Scheune mit angrenzendem Stall.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |