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Wohnhaus einer ehemaligen Hofreite, deren Wirtschaftsgebäude einst den heute freien Platz am 1964/65 erbauten, ehemaligen Rathaus belegten.
Vollständig verputzter Fachwerkbau mit älteren Veränderungen der Eingangslage und Befensterung. Vor allem der leicht überständige Giebel verweist auf eine relativ frühe Entstehung, vielleicht noch des 17. Jahrhunderts. Der Bau hat nicht zuletzt ortsgeschichtliche Bedeutung, da er den Großbrand von 1801 überstand. Biedermeierliche Oberlichttür.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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