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Zweigeschossiges Fachwerkwohngebäude vermutlich aus der Mitte des 18. Jahrhunderts; der dreizonige Bau gehört zu einem L-förmigen Bauerngehöft. Mit seinem großen Volumen dominiert er die Wegekreuzung von Viehweg und Kellerstraße mit der Lauterbacher Straße und ist deshalb für die Bewahrung des historischen Ortsbildes von großer Wichtigkeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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