Lindenmühle, Ansicht des Wirtschaftshofes
Lindenmühle, Skulpturennische mit Jahreszahl
Lindenmühle von Westen
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
Lindenholzhausen
  • Lindenmühle
  • Zwischen den Stegen
  • Im Kleinen Winkel
  • Betriebsgraben
Sachgesamtheit Lindenmühle
Flur: 38, 43, 44
Flurstück: 15, 26/3, 26/4, 26/5, 26/6, 27, 33/1, 33/2, 114, 163

Umfangreicher Mühlenhof am Emsbach nordöstlich des Dorfes. Erste Erwähnungen datieren von 1326 und 1344. 1728 ließ die Gemeinde das Wohn- und Betriebsgebäude sowie den Stall errichten, woran eine Tafel an der Außenwand unterhalb einer (jetzt leeren) Bildnisnische erinnert: innerhalb einer Rollwerkkartusche steht neben der Jahreszahl eine von Palmwedeln begleitete Linde. Die Gebäude wurden mehrfach, Anfang des 19. Jahrhunderts und vor allem in den 1880er Jahren erweitert und verändert.

Wohn- und Betriebsgebäude: Westöstlich orientierter Mischbau aus Bruchsteinmauerwerk mit Fachwerkobergeschoss und Krüppelwalmdach. Eventuell ältere Kellergewölbe. Hofseitig eine zweiflügelige biedermeierliche Haustür mit erhaltenen Beschlägen. Nördlich wurde später ein kleiner Wohntrakt angefügt (Satteldachbau mit Drempel).

Stalltrakt: Weitgehend unveränderter Bruchsteinbau des 18. Jahrhunderts mit Fachwerkobergeschoss, der den Hof an der Nordseite abschließt. Charakteristisch die mächtigen, aus je zwei Werksteinen gebildeten Ochsenaugenfenster der Stallungen.

Scheune: Großer, mehrfach erweiterter und veränderter Bruchsteinbau an der Ostseite des Hofes. Das ältere, linke Tor mit Zierleisten.

Die Mühle enthält einen umfangreichen Bestand betriebstechnischer Einrichtungen aus unterschiedlicher Zeit. Die ungewöhnliche Ausstattung ist Teil des Kulturdenkmals.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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