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Traufständiges Wohnhaus der Zeit um 1700 mit ungewöhnlich gleichmäßigem, vierzonigem Gefüge der Straßenseite. Auch die Bundständer der Giebelseite zeigen eine genaue Dreiteilung an. Straßenseitig besitzen die Mannformen geschweifte Kopfwinkelhölzer und genaste S-Streben zu den Halsriegeln. Mit den Andreaskreuzen der Brüstungsfelder bilden sie eine rhythmische Abfolge. Giebelflächen verschiefert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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