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Einstöckiges, giebelständiges Fachwerkhaus kleinsten Zuschnitts, erbaut 1790 (urk.). Das Gefüge besitzt zeittypische Formen entsprechend dem bescheidenen Anspruch des Baues ohne Zierelemente. Bruchsteinkeller mit gerader Decke und erhaltenem Lehmstampfboden. Sanierung 2000-2003. Beispiel für die äußerst bescheidenen Wohnverhältnisse der ärmeren dörflichen Bevölkerungsschichten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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