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Im 18. und 19. Jahrhundert einträglicher Gasthof mit Fuhrmannsherberge an Ortsausgang und Landstraße. Den ältesten Teil des Baues, nur allgemein ins 18. Jahrhundert datierbar, überdeckt ein in der Region seltenes, nicht befenstertes Mansarddach mit Schopfwalm. Der vollständig verputzte Bau mit teilweise erhaltenen alten Fensterformaten wurde später nach Westen erweitert. Kellerzugang von der Wendelinusstraße aus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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