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Das giebelständige Wohnhaus einer ehemaligen Hofreite ist ein Fachwerkbau mit in Massivbauweise erneuertem Erdgeschoss und verschiefertem Satteldach. Das wohl um 1730 entstandene Fachwerkobergeschoss zeigt ein dreizoniges Gefüge mit etwas kleinerem rückwärtigen Abschnitt und zum Teil veränderten Fenstern. Fachwerk und Fenster der Straßenseite fast vollständig erneuert. Der ursprüngliche Hofraum heute durch eine überdimensionierte Garagenanlage ersetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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