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Das um 1750 entstandene traufständige Fachwerkhaus mit Satteldach ist vollständig verkleidet; zudem lassen seine in Größe und Anordnung stark veränderten Fensteröffnungen keinen Aufschluss über das Fachwerkgefüge mehr zu. Sein Denkmalwert beruht vor allem auf seiner geschichtlich bedeutenden Funktion als erste Ortsschule vor der Errichtung des neuen Schulbaues (Alte Straße 1).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |