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Wohnhaus einer ehemaligen Hofreite, welche die nordseitige Bebauung der Gasse einleitete. Der im Grundriss kleine, traufständige Fachwerkbau entstand im 18. Jahrhundert. Über dem massiv verstärkten, hohen Erdgeschoss zeigt sich eine zweizonige Gefügegliederung mit doppelter Verriegelung, kleinen, quadratischen Gefachen und Mannformen mit gebogenen Fußstreben ohne Kopfwinkelhölzer. Dem entspricht die östliche Giebelseite mit stehendem Stuhl und zweifacher Kehlbalkenlage. Die moderne Erweiterung wurde durch einen verglasten Verbindungsbau angeschlossen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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