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Die Haken- oder Winkelhofreite bildet seitenentsprechend mit der gegenüberliegenden Hofanlage Nr. 4 den Abschluss und konstituierenden Teil der Gesamtanlage. Bei der jüngst erfolgten Sanierung wurde das Gebäude freigelegt: während das Erdgeschoss und die Rückseite im späteren 19. Jahrhundert durch Backsteinmauerwerk ersetzt wurde, blieb das Obergeschossfachwerk der hofseitigen Traufe erhalten: es zeigt ein dreizoniges, schlichtes Gefüge mit Mannformen, welches dendrochronologisch auf das Jahr 1715 datiert werden konnte. Insgesamt entspricht es dem hessischen Ernhaus mit mittiger Erschließungs- und Küchenzone sowie unterkellerten Wohnräumen zu beiden Seiten. 1885 entstand die Fachwerkscheune mit Brandgiebelmauern und langem Vordach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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