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Ehemaliges Hofreitenhaus, das der Überlieferung nach im Jahre 1666 errichtet wurde. Dem frühen Datum entspricht vor allem die Fachwerkwand an der Gasse, wo die Mannformen geschwungene Kopfwinkelhölzer und gebogene Fußstreben aufweisen sowie Rähm und Schwelle profiliert sind. Das obere der beiden Paarfenster verändert, das untere geschlossen. Schmuck- und Sichtfachwerk auch an der Hofseite. Der Bau ist vielfach modernisiert und wurde mit einem wenig angepaßten Anbau versehen, jedoch überwiegt die geschichtlich-handwerkliche Bedeutung des Fachwerkbildes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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