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Direkt vor der Straßenfront des Hauses befindet sich ein Grenzstein aus grauem Kalkstein von circa 60 cm Höhe und 38 cm Breite. Auf beiden Seiten zeigt es ein unten zugespitztes Wappenschild mit einem griechischen Kreuz, das von einem Kurfürstenhut bekrönt wird (Kurfürstentum Trier). Unterhalb der waagrechten Kreuzarme steht die Jahreszahl 1690. Die nach Norden gerichtete Seite ist schlechter erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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