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Traufständiges, vollständig verputztes Wohnhaus über fast quadratischem Grundriss mit auffällig steilem Satteldach. Der geringe Sockel, die fehlenden Stockwerksüberstände sowie die kleinteilige Befensterung vermitteln einen geschlossenen, altertümlichen Eindruck. Sämtliche Merkmale verweisen auf eine Entstehung im 17. Jahrhundert. Die Lage an der Hauptstraße und der ungestörte Zustand stützen wesentlich die Denkmaleigenschaft des Baues.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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