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Giebelständiges Wohnhaus einer ehemaligen Hakenhofreite. Die zugehörige Scheune jetzt durch einen Neubau ersetzt. Der Fachwerkbau zeichnet sich durch ein dichtes, stark dimensioniertes Gefüge aus gebogenen Fußstreben, quadratischen Gefachen und genasten Zierstreben. Diese Merkmale verweisen auf eine Entstehung im 17. Jahrhundert. Allerdings ist das zweizonige Gebinde durch spätere Fensterveränderungen beeinträchtigt.
Geschichtlich ist von Interesse, dass der Hof eine sehr alte Ortsgrenze markiert und nahe der Bewehrung lag.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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