Diezer Straße, Ansicht von Nordwesten
Schulplatz, Ansicht von Süden
Schulplatz, Ansicht von Südwesten
Diezer Straße, Ansicht von Norden
Diezer Straße, Ansicht von Süden
Koblenzer Straße, Ansicht von Südosten
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
Staffel
  • Gesamtanlage Staffel

Die ausgewiesene Gesamtanlage umfasst die den Schulplatz umgebende Bebauung des alten Ortskerns sowie des anschließenden Abschnitts der Diezer Straße. Es handelt sich dabei überwiegend um kleinere bis mittelgroße Wohnhäuser in Fachwerk- oder Backsteinbauweise des 18. bis frühen 20. Jahrhunderts.

Die einzelbauliche Entwicklung der Nachkriegszeit hat das ursprünglich sehr eindrucksvolle, geschlossene Siedlungsbild der Lahnseite aufgelöst. Vereinzelte Abbrüche haben Platz- und Straßenwände geöffnet und gekürzt. Um 1970 verschwand die Hofanlage zwischen Diezer Straße 14 und 22, in noch jüngerer Zeit die Scheune des Anwesens Diezer Straße 26 aus dem Ende des 17. Jahrhunderts. Nicht als Einzeldenkmäler ausgewiesen, jedoch gesondert hervorzuheben sind folgende Wohnhäuser:

Lahnstraße 1: Verkleideter Ziegel- und Fachwerkbau um 1900 mit profilierten Sparrenköpfen. Stil- und zeitverwandt mit dem benachbarten Rathaus.

Schulplatz 2/31: Verputzte Fachwerkbauten um oder vor 1800 mit teilweise ursprünglichen Paarfenstern. Das Haus Nr. 31 wahrscheinlich das ältere.

Schulplatz 9: Das evangelische Pfarrhaus entstand als spätklassizistischer Zweckbau im Jahr 1877, der durch die spätere Verputzung und Entfernung der Schlagläden noch strenger wirkt.

Schulplatz 17: Der modernisierte und verkleidete Fachwerkbau an der Hanggrenze zur Lahn stammt noch aus dem 17. oder sogar 16. Jahrhundert.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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