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Geschlossen erhaltene dreiseitige Hofreite der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts an der Kreuzung zweier Landstraßen außerhalb des älteren Ortskerns. Das doppelgeschossige Wohnhaus in zeittypischer Bauweise mit symmetrischer, fünfachsiger Trauffassade. Das Dach erhält durch lange Aufschieblinge auch der Stutzwalmen eine prägnante Kontur. Das Erdgeschoss aus Bruchstein mit Backsteingewänden und das Fachwerkobergeschoss sind einheitlich verputzt. Großformatige Backsteinscheune.
Der Hof gehört zu einer langen Reihe bäuerlicher Anwesen mit fünfachsigen traufseitigen Wohnhäusern, die fast gleichzeitig entlang der Landstraße entstanden, von denen die meisten jedoch weitaus stärker verändert wurden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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