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Das langgestreckte, zur Straße giebelständige Wohnhaus einer ehemaligen Hofreite wurde, wie deutlich erkennbar, in zwei Abschnitten errichtet, die beide eine eigenständige Symmetrie und Qualität aufweisen, wobei die Eingangsachse fast wie ein späterer Einschub wirkt. Der ältere, rückwärtige Teil wohl noch des 17. Jahrhunderts zeichnet sich durch vielfachen Gebrauch von genasten, s-förmigen Kurzstreben aus. Das ursprüngliche Paarfenster im Zentrum wurde ersetzt. Die straßenseitige, zweizonige Partie entstand wahrscheinlich um 1750 und ist gekennzeichnet durch eine vollständige Mannform in der Mitte, der halbe Mannformen ohne Kopfwinkelhölzer an den Eckständern entsprechen. Sanierung 1995.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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