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Wohnhaus einer Hofreite des mittleren 18. Jahrhunderts. Die an der Gasse freiliegende, qualitätvolle Fachwerkwand des Obergeschosses zeigt eine zweizonige, symmetrische Gliederung von konstruktiver Schlichtheit. Einzige Schmuckelemente sind das Schwellenprofil sowie die genasten Zierstreben der Brüstungen. Die ursprünglichen Paarfenster gingen leider verloren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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