Galmerstraße, historische Aufnahme (Stadtarchiv Limburg)
Blumenröder Straße 9, historische Aufnahme von 1929 (Stadtarchiv Limburg)
Galmerstraße 7
Galmerstraße
Dippelstraße
Galmer Str. 3 und 5, historische Aufnahme
Blick in die Galmerstraße
"Fluchtlinien-Plan vom erweiterten Siedlungsgebiet", Dezember 1927 (Stadtarchiv Limburg)
Galmerstr. 13
Egenolfstraße
Egenolfstraße
Gerlachstraße
Ende der Galmerstraße, historische Aufnahme (Stadtarchiv Limburg)
Galmerstr. 11
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Gesamtanlage Galmer Berg

Die Gesamtanlage umfasst einen Abschnitt des Flures "Galmer Berg", dessen Namen auf einer Abwandlung des Begriffs "Galgenberg" beruht, da hier ursprünglich die Richtstätte der Stadt lag. Sie befindet sich nördlich der Egenolfanlage, einem kleinen Park mit älterem Baumbestand, der 1909/10 vom Verschönerungsverein Limburg angelegt wurde, und steigt zu diesem hin an. Die gesamte Bebauung entstand zwischen 1924 und 1930, einziger Totalverlust ist das Haus Gerlachstraße 4 von 1925 (Bauherr: Albin Rausch), das im Krieg zerstört wurde (Ersatzbau von 1961). Nur wenige Kleingaragen stören den Charakter dieses geschlossen erhaltenen Baugebietes der zwanziger Jahre.

Im nördlichen Bereich der Gesamtanlage sowie entlang der Nordzeile der Galmer Straße finden sich insgesamt zehn zweieinhalbgeschossige Mehrfamilienhäuser des Limburger Bau- und Sparvereins, während die Grundstücke der Gerlach-, Dippel- und Egenolfstraße von Privatleuten mit kleineren, und mit Ausnahme dreier Doppelhäuser (Egenolfstr. 3/5, 8/10 und 18/20), frei stehenden Einfamilienhäusern inmitten kleiner Gärten bebaut wurden. Dem Zeitstil entsprechend sind es ohne Ausnahme Putzbauten mit Bruchstein- oder Rustikaquadersockeln über schlichten Grundrissen, die von verschieferten Walm- oder Mansarddächern, die oft einen Zwerchgiebel besitzen, gedeckt werden. Häufig sind ein- oder doppelgeschossige Polygonalerker. Einfache Gesimse, geschwungene Giebelsilhouetten und buntverglaste Haustürüberdachungen und Windfänge bilden oft den einzigen Schmuck dieser in wirtschaftlich schweren Zeiten entstandenen Bauten.

Das kubisch geschlossene und durch seine erhöhte Lage noch stattlicher erscheinende Mehrfamilienhaus Blumenröder Straße 9 ist mit backsteinsichtigen Lisenengliederungen und Eingangsachse etwas aufwändiger gestaltet (Baujahr:1925, Bauherr: Limburger Bau- und Sparverein, Architekt: Ladisch). Die rechte Frontpartie wurde zur platzartigen Erweiterung der Kreuzung Blumenröder und Galmerstraße als Blickpunkt von der ansteigenden Blumenröder Straße architektonisch betont, indem sie der Architekt risalitartig vorzog und mit einem obergeschossigen Dreieckserker ausgestattete.

Im gleichen Jahr entstanden die zweieinhalbgeschossigen Mehrfamilienwohnhäuser mit Mansardwalmdächern, die zu einer Dreiseitanlage um einen begrünten Hofraum (Bauherr: Limburger Bau- und Sparverein, Architekt: Ladisch) gruppiert wurden. In der Blickachse der abschüssigen Gerlachstraße liegend, bieten die beiden kleeblattförmigen Zwerchhausgiebel des zentralen Baues einen auffälligen Point-de-vue.

Äußerst ähnlich in Volumen und Kubatur sind die stattlichen Mehrfamilienhäuser entlang der Galmer Straße, jedoch in ihrer Detailgestaltung individuell charakterisiert durch zum Teil backsteinsichtige Architekturelemente wie Eingangsrisalite, Lisenengliederungen oder Fenstergruppierungen.

Unter den Privathäusern der Gesamtanlage hervorzuheben ist das Gebäude Egenolfstraße 1 mit Eckerker, originellem kleeblattförmigen Zwerchgiebel und erhaltener Haustürüberdachung. Im Erdgeschoss des Hauses Galmerstraße 4 (Bauantrag am 12.9.1924 vom Bauherrn und Planfertiger Kreisbaumeister Theobald Hennerici) blieb die gesamte bauzeitliche Ausstattung erhalten.

Die Mehrzahl der Gebäude wurde in den letzten Jahren saniert, wobei viele der ursprünglichen Haustüren und Fenster nicht immer glücklich ersetzt wurden sowie zahlreiche der einst die Fassadengestaltung mitbestimmenden Schlagläden verschwanden. Häufiger sind noch - wenn auch oft in schlechtem Zustand - die bauzeitlichen Einfriedungen aus Mauerwerk mit Gittern oder Rohrgestänge anzutreffen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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