Konrad-Kurzbold-Straße, Unterbau des ehemaligen Löhrturms
Konrad-Kurzbold-Straße, Stadtmauerpartie von 1320
Aquarell von A. Demer (um 1800) mit ehemaliger Löhrpforte und Stadtmauer (Ausschnitt)
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Konrad-Kurzbold-Straße
  • Konrad-Kurzbold-Straße 2a
  • Am Katzenturm
Unterbau des ehem. Löhrturmes mit Relikten der ehem. Stadtmauer
Flur: 22
Flurstück: 59/5, 59/6, 60/7, 60/8

Die Lahnseite der Stadt war im Mittelalter durch eine Befestigung geschützt, die ausgehend vom Burgberg zum Katzenturm reichte. Sie bestand um 1230 aus einem Mauerzug, der circa vierzig Meter südlich des Lahnufers verlief. Zum größeren Schutz der neuen steinernen Brücke und des inneren Brückenturms wurde um 1320 eine zweite Mauer näher der Uferlinie errichtet, die unmittelbar östlich der Löhrpforte zur älteren Anlage abknickte. Direkt auf der Ecke wurde ein schlankes, achteckiges Türmchen errichtet. Ein Aquarell von H. Demer (um 1800) zeigt die Flussansicht der Stadt zwischen Mühle und alter Brücke mit den beiden Mauerzügen, dem Türmchen mit Zinnenkranz und dem rundbogigen Mauerdurchbruch der Pforte. Bei Anlage der Konrad-Kurzbold-Straße 1843/44 blieben von dieser Partie die unteren Bereiche der jüngeren Stadtmauer sowie der achteckige Unterbau des Türmchens erhalten, wohingegen die Löhrpforte des 13. Jahrhunderts durch eine neuzeitliche Durchfahrt ersetzt wurde.

Das Bruchsteinmauerwerk des Turmuntergeschosses besteht aus zumeist kleineren Kalk- und Schalsteinen sowie großen Basaltbrocken in regelloser Anordnung, während der Mauerzwischen Löhr- und Brückenturm bis auf eine Höhe von circa drei bis vier Metern eine regelmäßigere Schichtung von Schalsteinlagen mit Basaltsteinen zeigt, was seine mittelalterliche Entstehung belegt. Das darüber liegende Bruchsteinmauerwerk sowie die starken, geböschten Pfeilervorlagen werden bei Anlage der Straße entstanden sein.

Auf Straßenniveau der Konrad-Kurzbold-Straße wurde oberhalb des Turmuntergeschosses ein modernes Kleingebäude errichtet.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

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