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Freistehendes zweistöckiges Doppelhaus im Stil eines sehr zurückgenommenen und sachlichen Historismus, errichtet 1914/15 durch den Bauunternehmer P. Arnold. Der Sockel des Hauses besteht aus gewölbten Rustikaquadern in unregelmäßigem Verband. Die äußeren Achsen der Straßenfassade sind mit dreiseitigen Risaliterkern auf flachen Vorlagen besetzt. Ihre Erdgeschossfenster werden von kräftigen, kannelierten Säulen dorischer Ordnung flankiert, während die Fenster im Mittelteil zwischen rundbogigen Blendlünetten und vertieften Felderungen stehen. Die Obergeschossfenster werden durch ein schmales Gurtband verbunden, die Traufe ist durch ein Balkengesims über flachem Band betont. Das schiefergedeckte Walmdach nimmt die Fassadengliederung mit geschweiften Walmhüten über den Risaliten, achsialen Gauben sowie Kielwalmen über den Eingangsrisaliten auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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