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Dieser Bau wurde gleich dem Nachbarhaus (Nr. 19) 1933 von Dipl. Ing. J. Arnold entworfen (Bauherr: Studienrat Richard Spahn) und entspricht diesem in – nur etwas verkleinerter – Grundform und vielen Details wie dem Wintergartenerker, den Fensterbändern und der Art des Balkons. Unterschiedlich dagegen die Lage des Eingangs in der Straßenfassade sowie dessen Gestaltung mit großer Kreisöffnung im hölzernen Türblatt, welche durch vier horizontale und einen vertikalen Eisenrundstab gesichert ist. Daneben rechteckiges, ebenfalls vergittertes Seitenfenster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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