Bahnhofstraße 21, Kornmarkt und Bahnhofstraße (kolorierte Postkarte), etwa 1905
Bahnhofstraße 21
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Bahnhofstraße 21
Flur: 25
Flurstück: 125/1

An der Ecke Bahnhofstraße/Kornmarkt wird um 1520 ein Anwesen des Johan Jo(i)st genannt, welches sich zwischen 1568 bis 1613 im Besitz der Familie Ochs befindet. Ab 1675 Wohnhaus der "Johannes Kremerß wittib", unter deren Söhnen es 1694 geteilt wird. Nach der Wiedervereinigung im Jahre 1899 wird es 1907 von dem Kürschner Heinrich Josef Wagner und seiner Frau Katharina, geb. Hilf umfassend saniert und umgebaut. Wie Fotografien des Vor- und Nachzustandes belegen, ließen sie das gesamte ursprüngliche Erdgeschoss durch einen sehr hohen Massivsockel mit Eckschräge und Putznutung ersetzen. Die zuvor verputzten Fachwerkobergeschosse blieben wohl erhalten, wurden freigelegt und auf den neuen Unterbau aufgesetzt. Fachwerkkonstruktion wie Dekorformen weisen auf eine Entstehung des Holzgefüges in der Zeit kurz nach 1600, wobei dessen sehr glatte Oberflächenbehandlung für eine sehr weitgehende Überarbeitung bzw. Teilrekonstruktion im Zuge der Erneuerungsmaßnahmen spricht.

Das sehr reiche zweigeschossige Fachwerkgefüge zeigt einen symmetrischen Aufriss mit gebogenen Fußstreben, Winkelkopfhölzern sowie genasten und gebogenen Kurzstreben. Unter den Fenstern des 1. Obergeschosses Rundmotive, im 2. Obergeschoss gebogene Andreaskreuze. Der Giebelbereich ist mit plastisch geschnitzten Kränzen und geschnitztem Mittelständer ausgezeichnet, eine Maskenkonsole stützt den Walmhut; zur Bahnhofstraße kleines Zwerchhaus mit Schweifgiebel. Die reich geschnitzten Eckständer sind mit Beschlagwerk, Blattornamenten und kleineren figürlichen Motiven geschmückt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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