Barfüßerstraße 4, Fassadenumbau, Planzeichnung Neuhäusser und Hamm, 1972
Barfüßerstraße 4
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Barfüßerstraße 4
Flur: 26
Flurstück: 58/1

Viergeschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus des früheren 17. Jahrhunderts auf einem schmalen Grundstück an der Südseite der Barfüßergasse. Über der 1972 ausgewechselten Erdgeschossfassade erheben sich die zweiachsigen, einzeln abgezimmerten Obergeschosse, deren Fenster im 18. oder 19. Jahrhundert vergrößert wurden, so dass dort nur noch eine rasterartige Gefügestruktur besteht. Der weitgehend erhaltene Schweifgiebel mit verzierten Ortganghölzern (Dekor mit Weinlaub und Blumenranken) wird von einer Halbrosette gekrönt, das Giebelfenster flankieren genaste Schweifstreben, darunter findet sich eine dekorative Füllung aus Andreaskreuz und Raute. Hauptschmuck bilden die Schnitzereien der Mittelständer sowie des Horizontalbalkens zwischen dem ersten und zweiten Obergeschoss, die Laub- und Taustäbe zeigen, jedoch erst in jüngerer Zeit nach historischen Vergleichsbeispielen entstanden. Fenstergewände mit einfach profilierten Holzrahmen und Gusseisengitterchen des 19. Jahrhunderts. Ein Vorgängerbau des heutigen Hauses gehörte 1358/1359 dem Lucze von Altendiez und1377 Peter, einem Sohn Friedrichs von Dehrn, der wohl ein Enkel des Lucze war. Die späteren Besitzer sind aufgrund unterschiedlicher Gültzahlungen gut dokumentiert. Ab 1767 gehörte das Anwesen den miteinander verwandten bzw. verschwägerten Familien Tserclaes, Mollenthiel (Mollandin) und Hillebrand. 1898 verkaufen Heinrich Hillebrand und seine Frau Maria das Haus dem Kaufmann Peter Paul Cahensly, der hiermit seinen Wohn- und Geschäftskomplex Kornmarkt 9 abrundet.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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