Barfüßerstraße 18-20, Tor an der Fleischgasse, Schlussstein
Barfüßerstraße 18-20, Tor an der Fleischgasse
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Barfüßerstraße 18
  • Barfüßerstraße 20
Flur: 26
Flurstück: 11

Die beiden verputzten Fachwerkhäuser mit Krüppelwalmdach stehen auf einer Parzelle am östlichen Ende der Barfüßerstraße, die Frontbreiten betragen jeweils nur ca. 4 Meter. Während die rechte Hausfront keine Versprünge zeigt, ragen die beiden Obergeschosse des Hauses Nr. 20 leicht vor. Unter beiden Anwesen finden sich eigene Gewölbekeller. Wann die beiden Gebäude errichtet wurden, muss aufgrund der vollständigen Verputzung und fehlender Bauuntersuchungen offen bleiben. Die quellenmäßig sichere Überlieferung für das Haus Nr. 18 reicht bis circa 1630, während eine Bebauung der Parzelle Hausnummer 20 aufgrund von Zinszahlungen an den Zwölf-Apostel-Altar des Stiftes Dietkirchen bis Anfang des 15. Jahrhunderts zurückzuverfolgen ist (Haus des Panroder von 1419 bis 1450). 1799 wurde das Haus Nr. 18 von der Witwe des Ratsverwandten Friedrich Fachinger gekauft, die in dem ihr gehörendem Nachbarhaus Nr. 16 lebte. Sie ließ kurz darauf die beiden Grundstücke zur Fleischgasse mit einer hohen, heute noch bestehenden Mauer eingrenzen. Auf dem Scheitelstein des Rundbogenportals die Inschrift FFSW 1800 (FF = Friedrich Fachinger; SW = ?). Die Vereinigung der beiden Häuser dauerte bis 1876, danach gehörte das Haus Nr. 18 mit dem anderen Nachbarhaus Nr. 20 (Gastwirtschaft "Zum Schlößje") zu einem Besitz. Seit 1981 sind alle drei Häuser in einer Hand.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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