Bergstraße 7, nördliche Traufe, Rekonstruktionszeichnung, Phase um 1290/91, erhaltener Bestand gerastert (IBD)
Bergstraße 7
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Bergstraße 7
Flur: 24
Flurstück: 59

Dreigeschossiges Fachwerkhaus mit vorkragendem Obergeschoss der Ostfassade an der Ecke Bergstraße/Kolpingstraße, erbaut 1291 (d), mehrere Umbauphasen. An der zur Bergstraße gerichteten Giebelseite oberhalb des linksseitigen Kellerabgangs massiver Vorbau mit Rundbogenfries (Farbfassung nach Befund rekonstruiert) der Erbauungszeit. Darüber späteres, verputztes Fachwerkobergeschoss und Pultdach. Unter dem Haus großer tonnengewölbter Keller, bauzeitlich oder von einem Vorgängerbau stammend.

Mit den westlichen drei Vierteln der Nordtraufe ist ein großer Teil der bauzeitlichen Konstruktion mit weit auseinander stehenden, aus vollen Holzstämmen gearbeiteten Ständern bewahrt, die durch aufgeblattete Riegelketten auf Abstand gehalten werden. Das Mittelgebinde mit erhaltenem Zapfenschloss gesichert. Auch die auf der Längsbalkenlage des ursprünglichen Hallengeschosses ruhende Vorkragung mit Hängepfostenkonstruktion entstammt noch dem späten 13. Jahrhundert Im Inneren des Erdgeschosses ursprünglich zweizonige Aufteilung mit hoher Halle, die im hinteren Abschnitt wohl zweigeschossig unterteilt war.

Die Ostansicht ist heute geprägt von den durchgreifenden Umbauten des 15. und 16. Jahrhunderts. Im späteren 15. Jahrhundert wurde der rechten Hallenfront eine Wandscheibe mit spitzbogigem Eingang, durch eine Klappe verschließbarem Ladenfenster sowie oben liegenden Fensteröffnungen vorgestellt (bei der Sanierung teilweise rekonstruiert). Um 1580 entstand dagegen die rasterartige Fachwerkkonstruktion des darüber liegenden Geschosses und der Giebelspitze mit niedrigen Vertikalgliedern, sowie gebogenen K-Streben in den äußeren Gefachen. In dieser Zeit wurde auch das ursprünglich stuhllose Kehlbalken/Sparrendach durch ein Kehlbalkendach mit liegenden Stühlen in fünf Gebinden ersetzt, sowie die im 16. Jahrhundert bereits begonnene Unterteilung der Halle in zwei Geschosse abgeschlossen.

Das Anwesen bewahrt sowohl in seiner erhaltenen Substanz als auch seinem Äußeren wie Inneren noch relativ unverfälscht sein hoch- und spätmittelalterliches Aussehen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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