Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Dreigeschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus mit Halbwalmdach, im Kern spätmittelalterlich, die Erdgeschossfront 1939 in Massivbauweise erneuert. Das schlichte Fachwerkgefüge, welches vielfachen Änderungen unterworfen war, zeigt im 1. Obergeschoss gerade Ständer und Stiele wohl einer Umbaumaßnahme des 19. Jahrhunderts, während das 2. Obergeschoss mit einer leicht gebogenen dreiviertel hohen Eckstrebe und (erneuerten) Kopfwinkelhölzern dem 17. Jahrhundert entstammen könnte. Auffallend ist zudem, dass anstelle der üblichen Abfolge von Rähm, Balkenköpfen und Schwelle zwischen 1. und 2. Obergeschoss nur die Schwelle auf der Höhe der inneren Querbalkenlage erscheint, die durch einen Längsunterzug gestützt wird, der im Fassadenbereich auf einer (später größtenteils abgearbeiteten) Konsole aufliegt. Unter dem Haus liegen zwei wahrscheinlich ältere, tonnengewölbte Kellerräume.
Das Gebäude wird zusammen mit dem Nachbarhaus Nr. 1 1602 in den Schriftquellen fassbar, als die zwei Grundstücke zu einer Erbschaft gehörten, die Hannß Enderß von der Leyen von seinem Onkel Marsilius von Reiffenberg erhalten hatte und deren Häuser die Nachkommen von Ludwig Post sowie Wilhelm Steinbach innehatten. Johann Adam, der das Anwesen ab 1676 in Erbpacht besaß, begründete eine bis heute ununterbrochene Tradition des Bäckergewerbes in diesem Haus. Umfassende Sanierung 1978/79.Das Gebäude ist trotz der diversen Umbauten konstitutiver Bestandteil der westlichen Platzwand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |