Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Sehr stattlicher, verputzter Fachwerkbau, der in Größe und Kubatur dem Nachbaranwesen Bergstraße 2/4 vergleichbar ist und gleich diesem wohl um 1700 entstanden ist. Er besitzt wenig ausgeprägte Vorkragungen des 1. und 2. Obergeschosses sowie des (verschieferten) Giebels auf Kehl- und Hahnbalkenhöhe; zur Bergstraße großes verschiefertes Zwerchhaus mit geschwungener Giebelsilhouette. Unter dem Gebäude liegt ein Keller mit Tonnengewölbe, dessen Scheitellinie parallel zur Bergstraße verläuft. Eine Bebauung der Parzelle ist in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts als Stall der Meffert von Brambach, die in dem schräg gegenüberliegenden Haus Bergstraße 2/4 wohnten, in den Urkunden greifbar.
Als markantes Eckgebäude dominiert das Haus die nördliche Begrenzung des Bischofsplatzes und besitzt somit neben seinem historischen auch hohen städtebaulichen Wert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |