Bischofsplatz 7
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Bischofsplatz 7
Flur: 26
Flurstück: 13

Das giebelständige, viergeschossige und unterkellerte Fachwerkhaus besetzt eine nur 30 qm große Parzelle an der Westseite des Bischofsplatzes. Das erstmals 1475 als Eigentum des Schusters Helle Schwertfeger genannte Haus wurde offenkundig nur wenig früher errichtet, wie die für diese Zeit charakteristischen K-Streben des obersten Stockwerks und des Giebelbereichs belegen. Auch der aufgeblattete Brustriegel im Giebelfeld und das Spitzsäulendach blieben aus dieser Zeit erhalten. Die in jüngerer Zeit erneuerten Untergeschosse ersetzten wahrscheinlich eine Fachwerkkonstruktion mit hoher Halle. Das untere Fachwerkgeschoss wurde bereits im 17. oder frühen 18. Jahrhundert mit geraden Streben und Kopfwinkelhölzern modernisiert, die Mitte nahm ein Fenstererker ein, wie die Reste zweier Konsolen zeigen. Im Lauf des 19. Jahrhunderts wurden wohl die vier großen Fenster eingefügt, das Erdgeschoss 1948/49 in Massivbauweise erneuert. Das Grundstück war um 1520 mit der Nachbarparzelle Nr. 9, vereint, erst um 1610 erfolgte die Teilung. Zwischen 1798 und 1877 und dann wieder nach 1956 ist das Haus mit dem Anwesen Bischofsplatz Nr. 5 vereint.

Die Gebäudefront präsentiert die historisch frühesten Fachwerkformen im Bereich des Bischofsplatzes und der Barfüßerstraße und ist somit wichtiger Bestandteil des Altstadtensembles.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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