Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Stattliches dreistöckiges Fachwerkhaus auf der annähernd quadratischen Eckparzelle an der Einmündung der Böhmergasse in die Plötze. Westlich des unterkellerten Hauses lag – nur getrennt durch einen sich verjüngenden Zugang zu einem Stallgebäude (heute historisierender Neubau Plötze 2) – ein Häuserblock aus vier Anwesen, die inselartig auf der Ostseite der Plötze lagen. Mit der Kriegszerstörung dieser Bauten im Jahr 1944 wurde die vorher weitgehend verdeckte Traufseite mit einem hohen Zwerchhaus zur Hauptansicht und Teil der Platzwand. Sie zeigt, entsprechend ihres einstigen untergeordneten Ranges, ein rasterartiges, teilweise verändertes Fachwerk des 17. Jahrhunderts ohne Schmuckformen. Die zur Böhmergasse gerichtete Giebelwand und ehemalige Hauptansichtseite ist verputzt, jedoch blieben offenkundig die ursprünglichen Fensterformate bewahrt.
Das Haus oder ein Vorgängerbau wird erstmals 1602 als Eigentum des Johann Reiter erwähnt. 1673 richtete hier der Bürgermeister und Apotheker Johann Philipp Klos (um 1630-1699) die zweite Limburger Apotheke ein, bis sie von Jodocus Horst 1727 in das Haus Fischmarkt 6 verlegt wurde. 1724-1726 Haus des Stadtrentmeisters Heinrich Wenzel. Als 1797 das Haus in den Besitz des Schutzjuden Anschell Behr überging, werden im Kaufvertrag dringend nötige Renovierungsarbeiten erwähnt.
Das bau- und ortsgeschichtlich wichtige Gebäude ist unverzichtbarer Bestandteil der Plötze.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |