Bornweg 1, historische Aufnahme von 1968
Bornweg 1
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Bornweg 1
Flur: 22
Flurstück: 49/3

Stattliches, auf drei Seiten freistehendes Fachwerkhaus auf hohem Bruchsteinsockel, welches zusammen mit dem Haus Löhrgasse 8 eine Insel inmitten der Löhrgasse bildet.

Das steile Satteldach und die Schlichtheit des Fachwerkgefüges mit aufgeblatteten Riegeln weist auf eine Entstehungszeit des Hauses um 1500. In dessen Giebelfeld wurde das ehemalige Freigespärre rekonstruiert, wie es in ähnlicher Weise auch andere mittelalterliche Bauten Limburgs wie etwa Kleine Domtreppe 7, Rossmarkt 7, Römer 1 (Hinterhaus) und Römer 2/4/6 besaßen.

Ursprünglich befanden sich hier Ställe und Werkhäuser von Lohgerbern, die im Lauf der Zeit zu Wohnhäusern umgewandelt wurden. Der gesamte Komplex war ab 1517 Eigentum der Familie Falckenbach. Das Haus wurde wohl um 1800 vergrößert oder umfassend saniert, wie es die Wertsteigerung von 50 Reichstalern auf 600 rheinische Gulden vermuten lässt, der zwischen dem Ankauf 1778 durch Maurermeister Christian Defeld und seiner Frau Margaretha Hill und dem Verkauf 1803 an den Bürgermeister Martin Pachten entstand. Ab 1806 befand es sich im Besitz des Vorstehers der Jüdischen Gemeinde Limburgs, Meyer Jacob. 1982 saniert.

Das Gebäude ist aufgrund seines hohen Alters, seiner sozialgeschichtlichen Relevanz als Gerberanwesen sowie seiner städtebaulich exponierten Lage von unverzichtbarer Bedeutung für das Löhrviertel.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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