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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude; von besonderem Interesse ist die Traufseite zum - leider nicht mehr in seiner alten Form erhaltenen - Hof. Die profilierte Obergeschoß-Schwelle liegt auf deutlich vorkragenden Deckenbalkenenden auf. Die weiten Gefache des Obergeschosses und dessen v-förmig zueinander geneigten Streben in den beiden vorderen Gebäudezonen sind weitere Indizien für ein hohes Baualter (17. Jahrhundert).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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