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Das dreigeschossige Fachwerkhaus mit östlicher Wand aus Bruchsteinmauerwerk und zur Brückengasse hin vorkragenden Obergeschossen besetzt eine trapezförmige Parzelle an der platzartigen Erweiterung der Brückengasse. Da auf der östlichen Seite eine unbenannte Stichgasse nach Norden führt, steht das Haus auf drei Seiten frei.
Ältester Kern des Gebäudes ist ein spätmittelalterlicher Massivbau, dessen Ostwand noch in größeren Partien erhalten ist. Als Ersatz für den südlichen Teil dieses Gebäudes wurde 1567 eine neue Fachwerkkonstruktion errichtet. Das Fachwerkgefüge mit gebogenen K-Streben an den Eck- und Bundständern, gerundeten Andreaskreuzen im Giebel sowie Rundstabprofilierung zeigt eine noch an der 1. Hälfte des 16. Jahrhunderts orientierte Baugesinnung, während der Schnitzdekor der Eckständer und Balkenköpfe "moderne" Motive und Formen verarbeitet. Herausragend sind die originellen Maskenköpfe auf der westlichen Traufseite des Hauses, deren traditionelle Deutung als Verkörperung der sieben Todsünden jedoch willkürlich ist. Aus dem Mund der Eckfratze erwächst das aufwändig geschnitzte Ornamentband, das den unteren Schwellbalken verziert.
1652 gehörte das Haus Wilhelm Mallempré, dessen Schwiegersohn Hieronimus Minor das Fachwerk der ihm gehörenden hinteren Haushälfte vollständig erneuern ließ – es wird 1679 als "new gebawet" bezeichnet. Bestätigt wird dies durch die Formensprache des dortigen Fachwerks sowie dessen dendrochronologische Datierung in das Jahr 1678.
Ab etwa 1735 war das Anwesen in Besitz des Limburg Bau- und Werkmeisters Johann Martin Ulrich (1697-1768) und seiner Nachkommenschaft. 1843 "Material=, Farben= und Colonial=Waaren=Geschäft" des Peter Joseph Hammerschlag. Im frühen 20. Jahrhundert Schuhgeschäft des Schuhmachermeisters Jakob Bender, dessen Witwe 1913 das Fachwerk freilegen lässt.
Das Gebäude besitzt mit seiner komplexen Baugeschichte und seinem exzellenten plastischen Bauschmuck überregionale Bedeutung und prägt in entscheidender Weise den Platz des ehemaligen Schuhmarktes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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