Brückengasse 11
Lade Kartenmaterial...
Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Brückengasse 11
Flur: 23
Flurstück: 47

Das dreistöckige Fachwerkhaus mit massiv ersetztem Erdgeschoss, zwei wenig vortretenden Obergeschossen und Halbwalmdach, das den ursprünglichen Schweifgiebel begradigte, erhebt sich auf einer lang gestreckten Parzelle zwischen der Gasse "In der Erbach" (ehemals Tränkgasse), und einem unbenannten Stichweg. Das heutige Erscheinungsbild mit reich beschnitzten Eck- und Bundständern sowie dekorativen Schmuckformen (genaste Schweifstreben sowie Kreuzformen) im Giebelbereich entstand um 1600, die Bebauungsgeschichte des Grundstücks ist jedoch bis in das frühe 15. Jahrhundert nachzuweisen. Die Neuerbauung des Gebäudes erfolgte sehr wahrscheinlich durch Henrich Gerlach (Becker), der das Anwesen ab 1568 bis 1615 besaß, bevor sein Sohn (?) Dietrich Becker (Leicht) es übernahm. Ab 1598 bis in das frühe 18. Jahrhundert wird das Hinterhaus als Backhaus bezeichnet. Ab 1655 gehörte es den Nachkommen des Limburger Bürgermeisters Johann Müller. 1829 ersteigert der Buchdrucker Georg Adam Schlinck das Anwesen und richtet im Erdgeschoss eine Druckerei ein, zudem gründet er die erste städtische Zeitung, das "Limburger Wochenblatt", welche 1838 zum ersten Mal erscheint. Noch 1937 befinden sich hier die Druckerei und der Zeitungsverlag des Nachfolgeblattes, der "Lahnzeitung". Die gewerbliche Nutzung bedingte verschiedene innere Umbaumaßnahmen sowie 1924 die Errichtung eines Anbaus auf der östlichen Traufseite. Das repräsentative Bauwerk ist von hoher umgebungsprägender Bedeutung und besitzt zudem lokalgeschichtliches Interesse als Verlagshaus der ältesten städtischen Zeitung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.