Brückengasse 13
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Brückengasse 13
Flur: 24
Flurstück: 1/1

Das Fachwerkhaus mit massivem Erdgeschoss (vollständig erneuert) und zwei wenig vorkragenden Obergeschossen besetzt die annähernd quadratische Eckparzelle der platzartigen Weitung der Brückengasse und der Einmündung des Römers. Der linke Teil der nordwestlichen Giebelseite mit gebogenen K-Streben stammt wohl noch aus der Zeit der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, während die anderen Fassadenbereiche und der zum Platz hin erkerartig vortretende, übergiebelte Bauteil im frühen 17. Jahrhundert entstand. Letzterer zeigt in dem ehemals geschweiften Giebeldreieck mit beschnitzten Ortgangbrettern, einer Tiermaske mit herausgestreckter Zunge und den drei Andreaskreuzen der Brüstungsgefache den reichsten Schmuck.

Auf der Parzelle ist bereits 1437 ein Vorgängerbau mit Hofstatt, der sich im Besitz des Henne Snorecht befand, durch Gültzahlungen an das Hospital bezeugt. 1524 gehört es Katharina, Tochter des Gilbrecht von Runkel, der das Haus Rütsche 1 besaß und ihrem Mann Adam. Sie kämen als Erbauer der erhaltenen mittelalterlichen Partien des Hauses in Betracht, während die Erneuerung bzw. Erweiterung des Hauses der Familie Ox zuzuschreiben ist, die das Anwesen zwischen 1599 und 1651 innehatte. Im späten 17. und frühen 18. Jahrhundert hatte es der Stadthauptmann Johannes Börner und dessen Nachkommen in Besitz. Zur besseren Erbteilung nach dem Tod des Rotgerbers Franz Häutgen wird das Haus 1799 versteigert und gelangt für 1.003 Reichstaler in den Besitz des Schmieds Kilian Mohr, der hier eine Werkstatt einrichtet, die noch bis spätestens 1952 von verschiedenen Schmiedemeistern betrieben wird. 1969 erwirbt die Stadt das baufällige Anwesen und saniert es 1970/71 umfassend.

Das stattliche Anwesen prägt zusammen mit den gegenüberliegenden Giebelfassaden (Nr. 9 und 11) den Übergang des ehemaligen Schuhmarktes zur Platzanlage "In der Erbach".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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