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Der mehrseitig umbaute Hof am nordwestlichen Rand Nieder-Mockstadts gilt als historischer Sitz eines für den Isenburger Anteil der Ganerbschaft Staden zuständigen Amtsmannes. Die bei herrschaftlichen Anwesen häufig anzutreffende Randlage sowie die Größe bestätigen die angesprochene Funktion des Hofes. Eindrucksvoll ist die Vielfalt der Gebäude des Hofes, die sich um ein vermutlich Mitte des 19. Jahrhunderts umgebautes älteres Wohnhaus gruppieren. Das Ensemble der historischen Gebäude ist insgesamt erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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