Diezer Straße 52-54, Eingabeplan, März 1905 (Städt. Bauamt)
Diezer Straße 52-54
Diezer Straße 52-54, Seitenansicht
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Diezer Straße 52
  • Diezer Straße 54
Flur: 39
Flurstück: 10/2, 40/9

Das 1905/06 als repräsentatives Doppelhaus von Architekt David Brötz für den Fabrikanten Karl Deidesheimer entworfene Gebäude ragt auf einem großen Grundstück ca. drei bis vier Meter über dem Straßenniveau empor. Die Backsteinmauer mit Eisengeländer im Stil des Art Deco ist Teil des Kulturdenkmals.

Der Putzbau über Bruchsteinsockel besitzt aufgrund seiner Lage auf einem Eckgrundstück zwei Ansichtsseiten, die beide reich mit verschiedenen Vorsprüngen, Risaliten, Erkern und Türmchen gegliedert und geschmückt sowie durch Einsatz unterschiedlicher Materialien differenziert werden. Die Schauseite zur Diezer Straße vor allem geprägt von den äußeren Achsen mit ihren weit vortretenden, nach oben abgestuften doppelten Polygonalerkern mit geschweiften Hauben sowie den sich darüber erhebenden geschweiften Zwerchgiebeln. Im Kontrast dazu stehen die mittleren Achsen mit ihren in den Baukörper eingetieften Eingängen und Loggien. Die Gartenseite wird dominiert durch einen trapezförmigen, doppelgeschossigen Ziegelerker, der von einem kleinen Häuschen aus Sichtfachwerk bekrönt wird, davor erhöhter Freisitz mit Treppe und Mauerwerk aus großen, roh bearbeiteten Bruchsteinen.

Insgesamt entsteht der Eindruck einer Außengestaltung, die sich aus dem Formenkanon der Vergangenheit bedient, der es aber über den Historismus hinausweisend gelingt, diese modern umzuformen, der Gesamteindruck bleibt jedoch malerisch-romantisch geprägt. Der nordöstliche Eckbereich des Hauses Nr. 57 im Krieg zerstört und 1946 unter Abänderung des ursprünglichen Grundrisses wiederhergestellt.

Architektonische Gestaltung, Eckposition und erhöhte Lage verleihen dem Doppelhaus eine besondere Bedeutung im Verlauf der Diezer Straße. Zugleich ist es Kopfbau einer Reihe von Gebäuden des Architekten Dieter Brötz, die innerhalb weniger Jahre bis Ende des ersten Weltkriegs entstanden.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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