Diezer Straße 58a
Diezer Straße 58a, "Diana", Skulptur von A. Hensler
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Diezer Straße 58a
Flur: 39
Flurstück: 9/2

Ursprünglich war dieses Gebäude Bestandteil einer Gesamtplanung von David Brötz im Jahr 1912, welcher auch die Häuser 60 und 60 a umfasste. Nach Ankauf des Rohbaus durch den Fabrikanten Albert Obenauer wurde das Haus jedoch nach dessen Wünschen etwas größer und anspruchsvoller gestaltet. Der giebelständige, zweigeschossige Putzbau mit ausgebautem Dachgeschoss liegt hoch über dem Straßenniveau auf einem steil ansteigenden Grundstück und ist über eine Treppenanlage zu erreichen. Die Straßenfassade wird dominiert von einem hohen Sockel mit Rustikaquaderung (im Zentrum ein zugesetztes Korbbogenportal) und einem eingeschossigen, mit geschwungenem Dach übergiebelten Erker auf der äußeren Achse des Erdgeschosses. Das übrige Hochparterre durch einen späteren Umbau mit überdimensionierten Fenstern verändert, erhalten blieben die erhabenen Putzfelder mit abschließenden Profilstücken zwischen den Öffnungen. Für den Heimatstil typisches Mansardsatteldach mit teilverschieferter Giebelfläche. Bei der Aufteilung des Einfamilienhauses in zwei getrennte Wohnungen ging durch den Umbau des ursprünglichen Entrées ein Teil der ehemaligen anspruchsvollen Holzvertäfelung verloren, im Eingangsbereich der heutigen Erdgeschosswohnung jedoch im ursprünglichen Zustand erhalten. Im Wohnzimmer ebenfalls Wandvertäfelung mit Intarsienschmuck erhalten.

Im Garten Skulptur der Jagdgöttin Diana mit einem Hirsch von Arnold Hensler (ursprünglich geschaffen für den Garten der Villa Holzheimer Str. 96).

Die individuell gestaltete, leider ungünstig veränderte Villa ist unverzichtbarer Teil der innerhalb weniger Jahre entstandenen Gesamtbebauung dieses Straßenabschnitts.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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