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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Diezer Straße 67
  • Stiftstraße 2
Flur: 43
Flurstück: 24/11, 24/12

Herrschaftliche Villa des Blechwarenfabrikanten Josef Heppel, erbaut ab 1897 von David Brötz auf einem parkähnlichen Grundstück mit altem Baumbestand. Repräsentativer, in der Formensprache aber zurückhaltender, historistischer Ziegelbau aus roten und gelben Klinkern, zweigeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss und verschiefertem Walmdach. Annähernd symmetrischer Zentralbau, jedoch alle vier Fronten unterschiedlich durchgebildet. Die Straßenfront besitzt einen mittigen Giebelrisalit zu zwei Fensterachsen, flankiert von je einer Achse, Lisenen-Gurtgliederungen, Konsolkranzgesims, unter den großen, segmentbogigen Fenstern des Erd- und Obergeschosses Rosettenfelder. Auf der nordwestlichen Seite überhöht ein großer Rechteckturm den Eingangsbereich. Die südöstliche Seite schmückt ein schiefergedeckten Polygonalerker über alle Geschosse. Die ursprünglich offene Veranda der Rückseite wurde 1915 zu einem Wintergarten mit flachem Dach umgebaut, wobei über die bereits vorhandenen Korbbogen tuskische Säulen gesetzt wurden, die ein großes Kranzgesims mit Zahnschnitt tragen.

Im Inneren streng symmetrische Grundrissaufteilung. Von der einstmals reichen Ausstattung leider nur das Treppenhaus sowie der zierliche Stuckdekor im Dachgeschoss erhalten.

Die großbürgerliche Villa setzt mit ihren Dimensionen und dem großen Garten eine Zäsur in dem ansonsten fast durchgehend mit Mietwohnhäusern mit kleineren Vorgärten besetzten Verlauf der Diezer Straße. Ähnlich zu der im selben Jahr entstandenen Villa des Brauereibesitzers Busch (Cahenslystraße 3a) besteht eine unmittelbare, zeittypische Nähe zu den Fabrikgebäuden. Anders als dort ist jedoch die in Aufwand und Bedeutungsgehalt der Architektursprache seiner Villa zutage tretende Selbstdarstellung des Bauherrn etwas verhaltener.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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