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Die malerische, ummauerte Baugruppe auf der Südseite des Domplateaus besteht aus zu unterschiedlichen Zeiten entstandenen und mehrfach umgebauten Teilen. Die baugeschichlichen Befunde konnten bisher nur teilweise entschlüsselt werden. Eindeutig gesichert ist die Errichtung der östlichen Partie mit einem zum Domplatz gerichteten Giebelbau (1296 d) in und auf älterem Mauerwerk. Das Fachwerkobergeschoss mit aufgeblattetem Halsriegel und gebogenen Streben und Bändern besaß ursprünglich ein Fensterband aus acht schmalen, hohen Fenstern und bis ins 19. Jahrhundert ein sehr steiles Dach. Der Bau ist zur Talseite zweigeschossig und besitzt einen flachgedeckten Keller. Im Inneren hohe Halle mit einer Wendeltreppe des 17. Jahrhunderts. Nach Süden schloss sich ein weiterer schmaler Bau (ebenfalls 1296 (d) an, der wohl als Wirtschaftsgebäude diente und der später in den Wohnbau einbezogen wurde. Der in dessen flachgedecktem Keller eingerichtete Stall wurde noch im 19. Jahrhundert genutzt.
Der westliche, traufständige Bereich mit übergiebeltem Anbau nach Norden entstand vermutlich um 1450 auf älterem massiven Erdgeschoss, es erhielt etwas später zur Domseite hin einen Giebelvorbau. Ein kleiner pavillionartiger, ursprünglich als Treppenhaus dienender Bau mit barocker Haube kam 1734 hinzu.
Das Anwesen war ein Burgmannenhof, der als Lehen der Herren von Limburg, dann der Kurfürsten von Trier vergeben wurde. Nach 1429 wurde der Besitz im Zuge eines Hoftausches der Scholasterei des St. Georgenstiftes inkorporiert und diente bis 1803 dem jeweiligen Stiftsscholaster als Wohnung. Größere Bauarbeiten sind für die Zeit um 1450 belegt (neue Holzbalkendecke über dem Keller). Der Scholaster Johann Baptist Velden (1718-1779) ließ das Gebäude nach seinen Vorstellungen umbauen und eine neue Haustür mit geohrtem Steingewände und seinem Wappen mit drei Vögeln und der Datierung 1771 errichten. Im Pfarrweg findet sich über der Pforte zu dem Garten des Anwesens die Jahreszahl 1801. Umfassende Sanierung 1975-78.
Das Gebäude ist in seiner komplexen Entstehungs- und Ausbaugeschichte wie auch als Anwesen von Burgmannen und Stiftsangehörigen in architekturgeschichtlicher wie lokalhistorischer Hinsicht hochbedeutend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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