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In einem Waldgebiet südöstlich des Ortskerns von Nieder-Mockstadt unterhalb eines Feldweges in kleiner Lichtung im Wald auf einer Fläche von 3,22 ar angelegt. Seit Anfang des 19. Jhs. gab es in Nieder-Mockstadt eine eigenständige jüdische Gemeinde. Der kleine, ausgesprochen gepflegte Friedhof ist vollständig ummauert und weist noch eine Vielzahl meist aufrecht stehender stelenförmiger Grabmäler auf. Zugang im Südosten durch ein kleines Gatter aus Metall.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |