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Das zweigeschossige, zur Fahrgasse giebelständige Fachwerkhaus des frühen 18. Jahrhunderts mit älterem Keller besetzt die Eckparzelle an der Einmündung der Löhrgasse in die Fahrgasse und steht aufgrund der rechtsseitigen Einfahrt zu den rückwärtigen Wirtschaftsgebäuden sowie dem 1992 erfolgten Abriss des sich ursprünglich links anschließenden Hauses Löhrgasse 1 heute auf allen vier Seiten frei. Oberhalb des massiven Erdgeschosses mit neuzeitlichem Ladengeschäft erhebt sich ein zeittypisch schlichtes Fachwerkobergeschoss mit Mannfiguren an Eck- und Bundständern; die Ecke zur Durchfahrt ist abgeschrägt. Historistische Laden- sowie Haustür.
Ab 1697 befindet sich das Anwesen im Besitz des Weißgerbers Davit Pfeiffer, der den Vorgängerbau niederlegen lässt und 1707 den Bauplatz mit dem erhaltenen Keller Johannes Müller für 100 Reichstaler verkauft. Ob dieser oder der ab 1724 als Hausbesitzer genannte Tuchscherer Henrich Bockmüller die Erbauer des jetzigen Hauses sind, bleibt offen. 1769 ersteigert der Bendermeister Johann Hipp das Haus, seit 1811 ist es im Besitz des Schutzjuden Mendel Herz bzw. seiner Nachkommenschaft, von der es 1876 der Glaser Joseph Auer erwirbt.
Dem Gebäude des frühen 18. Jahrhunderts eignet vor allem sozialgeschichtliche Bedeutung als eher bescheidenes Handwerkerhaus, durch seine freigestellte Lage gewann es zudem eine wichtige straßenräumliche Wirkung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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