Ferdinand-Dirichs-Straße 11-13
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Ferdinand-Dirichs-Straße 11
  • Ferdinand-Dirichs-Straße 13
Flur: 38
Flurstück: 67/4, 68/4

Das quer zur Straße gestellte, zweieinhalbgeschossige Doppelwohnhaus wurde 1908/09 von dem Bauunternehmer J. G. Brötz erbaut. Der stattliche, von Heimatstil und Reformarchitektur inspirierte Bau zeichnet sich durch eine komplexe Dachgestaltung aus. Die beiden Hauptansichten werden durch schlichte, aber originelle Einzelmotive belebt, der schmückende Dekor blieb auf dabei auf einfachste Grundformen beschränkt. Die straßenseitige Giebelfront wird geprägt durch eine große, rundbogige Loggiaöffnung mit Eierstabfries sowie einem tief herabgezogenen Mansardsatteldach mit Krüppelwalm, Teile der Giebelfläche und der Ortgang sind verschalt. Die Erdgeschossbefensterung mit Öffnungen unterschiedlicher Ausprägung, die rechtsseitige Fenstergruppe wird von stämmigen Halbsäulchen getrennt; Säulen rahmen auch den traufseitigen Eingang, wo sie ein vorkragendes Fußwalmstück stützen. Ein Zwerchgiebel mit Querovalfenster verleiht dem Zugangsbereich weitere Dominanz.

Das Haus Nr. 13 verzichtet auf das Säulenmotiv, hier dominieren Fenstergruppen aus schmalen hochrechteckigen Öffnungen das Erscheinungsbild, welches zudem durch hölzerne Vorbauten am Eingang und auf der Rückseite belebt wird. Auch findet sich hier das zeittypische Architekturelement des weit heruntergezogenen, in diesem Fall einhüftigen Daches. Die Einfriedung aus einem massiven Sockel mit Pfeilern und Rohrgestänge gehört zur Sachgesamtheit.

Die qualitätvolle Architektur schließt den südwestlichen Abschnitt der Ferdinand-Dirichs-Straße ab, die vor dem ersten Weltkrieg mit insgesamt vier großformatigen Gebäuden besetzt wurde.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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