Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das dreigeschossige Fachwerkhaus mit Schweifgiebel und zumeist sekundär veränderten Fensterformaten erhebt sich auf der westlichen Seite des Fischmarktes neben einem kleinen Durchgang zur rückwärts gelegenen Fahrgasse; der Hauptbau wurde 1650 (d) errichtet, und nur wenig später ein schmaler westlicher Anbau mit rückseitigem Erker angefügt. Bauherren waren Peter Becker und seine Ehefrau, die ihre Hausmarken und die Inschrift "In Gottes Handt und Gewalt stehen ich Peter Becker und Anna Catharina Ratin Erbauen mich Anno 165(.)" über dem Türsturz anbringen ließen. Die Giebelseite mit wenig vorkragendem Obergeschoss besitzt ein schlichtes Gefüge aus kräftig dimensionierten Hölzern, welches nur im Giebeldreieck mit genasten Streben und beschnitzten Ortgangbrettern einzelne Schmuckelemente zeigt. Die östliche Haushälfte wurde von einer 4,50 m hohen Eingangshalle eingenommen, die im 18/19. Jahrhundert verkleinert und mit einer anderen Treppe versehen wurde. Um 1685 war das Gebäude im Besitz des Bürgermeisters Jan Welter (1633-1707). Ab 1797 gehörte es dem Gastwirt Joseph Dillmann, 1896 Gastwirtschaft des Metzgers Josef Geroldstein, die 1926 von dem Brauereibesitzer Joseph Busch übernommen wird, der den 4,50 m hohen tonnengewölbten Kellerraum, der noch von dem Vorgängerbau des 14. Jahrhunderts (Ersterwähnung 1351 Herman Sprunges) stammen könnte, für einen Kücheneinbau unterteilen lässt. Sanierung 2004.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |