Fischmarkt 14, beschnitzter Eckständer
Fischmarkt 14, Rokokotür
Fischmarkt 14
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Fischmarkt 14
Flur: 24
Flurstück: 22

Das Fachwerkhaus mit zwei wenig vorkragenden, einzeln abgezimmerten Obergeschossen und verschiefertem Schweifgiebel besetzt die nordwestliche, annähernd rechteckige Eckparzelle an der Einmündung der Domstraße in den Fischmarkt. Das nahezu unverändert erhaltene, schmucklose Fachwerk über niedrigem Bruchsteinsockel zeigt den Zustand des 17. Jahrhunderts mit Streben und profilierten Kopfwinkelhölzern an Bund- und Eckständern. Das hohe Hallengeschoss nahm ursprünglich entweder die Hälfte oder ein Viertel der Hausfläche ein, die Fenstergruppe aus insgesamt sechs nebeneinander liegenden Öffnungen deutet auf einen Saalraum im ersten Obergeschoss hin. Unter dem Haus liegt ein ungeteilter Kellerraum mit Tonnengewölbe mit späterem separatem Zugang an der Südostecke des Hauses. Am Eingang geschnitzter Ständer mit Spätrenaissanceformen. Biedermeier-Haustür etwa um 1840/50. Am Eingang zum kleinen rückwärtigen Hofraum Rokokotürblatt.

Ein Vorgängerbau wird erstmals 1405 erwähnt, den das St. Georgenstift dem Hermann Blafelt in Erbpacht verleiht, um 1470 zahlt Conczgin Eubel der Stiftskammer zu Martini „de domo in acie in fori piscium" die fälligen Abgaben. Für die Errichtung des jetzigen Hauses kämen Jacob Ollemacher (Besitzer seit 1588), Johan Inckhauß (ab 1606) oder Arnt Lohr (ab 1613) in Frage. Ab 1685 gelangte das Anwesen an Adam Fuchs, in dessen Familie es bis 1741 verblieb, als es der Schneider und Glöckner Johannes May kaufte. Ab 1838 Besitz des Franz Maldaner. Sanierung 1976/77.

Bei den Sanierungsarbeiten wurden im Keller eine Grabkonsole aus dem Jahre 1736 und eine schwarze Grabplatte gefunden, die in den Tresen des als Bar genutzten Kellers eingemauert wurden. Die Platte mit einer lateinischen Inschrift stammt von dem Sendschöffen Friedrich Joseph Dornuff, † 23.10.1782.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
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