Fischmarkt 20/21, historische Aufnahme, Stadtarchiv
Fischmarkt 20
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Fischmarkt 20
Flur: 24
Flurstück: 102

Das Grundstück in der Mitte der vorschwingenden Ostzeile des Fischmarktes gegenüber der Einmündung der Fahrgasse ist mit zwei Häusern besetzt, südlich ein größerer Fachwerkbau, bei dem das Giebelfachwerk mit zentraler Mannfigur, die Giebelsilhouette und die Schnitzereien zweier Posaune blasender Engel auf eine Entstehungszeit um 1580/90 deuten. Wie eine ältere Fotographie belegt, zeigten auch die darunter liegenden Fassadenbereiche ein zeittypisches und sehr aufwändiges Fachwerk mit Kielbogenrahmungen der Fenster. Das nördlich anschließende Haus wurde erst um 1800 errichtet und nimmt vor allem die Treppe auf.

Ab 1573 gehörte das südliche Gebäude dem Schultheißen Cornelius Kiselbach (um 1550-1615), dem auch das bedeutende Wirtshaus "Zur Krone" in der Salzgasse gehörte. Er ließ mit großer Wahrscheinlichkeit den heute bestehenden Bau errichten. Unter dem Kaufmann und Kupferschmied Christian Glück wurde 1798 das kleinere Haus hinzukauft und umgebaut: das kleinere Haus nahm nun hauptsächlich das Treppenhaus auf, ansonsten befindet sich nur jeweils ein Raum pro Etage darin. Auch dessen Äußeres mit der schlichten zweiachsigen Putzfassade und dem flachen Walmdach, wie auch die qualitätvolle Haustür, ist noch im Zustand um 1800 erhalten. Als Glücks Witwe Anna Maria Lizinius das Anwesen versteigern ließ, besaß der Hauptbau nach der Beschreibung in der Auktionsannonce noch einen Erker. 1890 wurde die Hauptfassade von dem Goldarbeiter Heinrich Herber zum Teil neu gestaltet, so schmückte er die Balkenköpfe über dem Erdgeschoss mit einer Nachahmung der Fratzenmasken von Brückengasse 9. Bedeutender Bau des späteren 16. Jahrhunderts mit großformatigen figürlichen Schnitzereien.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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