Fleischgasse 14, links: Frontseite (Rekonstruktionszeichnung), rechts: Traufe (Bestand), (IBD)
Fleischgasse 14, links: Frontseite (Rekonstruktionszeichnung), rechts: Traufe (Bestand), (IBD)
Fleischgasse 14
Fleischgasse 14, links: Frontseite (Bestand), rechts: Traufe (Rekonstruktionszeichnung), (IBD)
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Fleischgasse 14
Flur: 25
Flurstück: 119

Das dreigeschossige, nicht unterkellerte Fachwerkhaus über einem extrem kleinen Grundriss von 21 qm steht am leichten Versprung der südlichen Häuserzeile der Fleischgasse und ist vom östlichen Nachbarhaus durch einen schmalen Durchgang (Ahle) getrennt.

Bei seiner Errichtung im Jahr 1583 (d) wurden zuerst nur die beiden unteren Geschossen in Ständer-Geschossbauweise mit Geschossriegel, häufigen Verblattungen und Querbalkenlage geschaffen, wobei das obere Geschoss auf der Giebelseite über Knaggen (heute entfernt) leicht vorkragt. Nur ein Jahrzehnt später (1593 d) erhöhte man es um ein weiteres, beidseitig vorkragendes Stockwerk in Rähm-Stockwerksbauweise, welches ein etwas reicheres Gefügebild zeigt als das gerasterte Fachwerk der beiden unteren Geschosse. 1719-21 erfolgte auf der Hofseite eine zweite Erweiterung um eine Achse.

Der winzige Kernbau diente als Fleischschirne (Verkaufsstand eines Metzgers) und besaß wohl nur je einen Raum pro Stockwerk. Auch nach der Erweiterung noch 1728 als "Schlachthaus" der Witwe Anna Strambin bezeichnet, diente es etwa ab der Mitte des 18. Jahrhunderts als Wohnhaus, wobei der Name "Schirngen" bis ins frühe 19. Jahrhundert zur Kennzeichnung benutzt wurde. Sanierung 1985/86.

Das Häuschen ist ein gutes Beispiel der Umnutzung und Erweiterung eines kleinen frühneuzeitlichen "Gewerbebaus" zu einem wenn auch bescheidenen Wohnhaus; in vergleichbarer Weise hat sich wohl im 14. Jahrhundert die Bebauung in der Mitte des Fischmarktes entwickelt. Somit ist es nicht nur ein Belegobjekt für die frühe Wirtschafts- und Sozialgeschichte der Stadt, sondern auch von Interesse für deren städtebauliche Entwicklung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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