Fleischgasse 32, beschnitzte Knagge
Fleischgasse 32
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Limburg
  • Fleischgasse 32
''Zur Rose'' und ''Zur Traube''
Flur: 26
Flurstück: 69/24

Das Anwesen am Übergang der Fleischgasse in den Bischofsplatz besteht aus zwei Häusern über einem gemeinsamen in den 1920er Jahren erneuerten Erdgeschoss. Das linke, "Zur Traube" genannte Fachwerkhaus wird bei der Steuerschätzung 1685 als "neues Haus" des Hanß Dietrich Scheurer bezeichnet und war wohl einige Jahre zuvor errichtet worden.

Es zeigt im Obergeschoss, das auf der linken Seite von einer Knagge mit plastisch geschnitztem Beschlagwerk und Trauben gestützt wird (ein Zapfloch der verlorenen Mittelknagge ist noch in der Schwelle sichtbar), Brüstungsgefache mit aufwändigen Rautenmotiven aus genasten Streben. Der Schweifgiebel ist besonders reich mit gebogenen Andreaskreuzen und Beschlagwerk geschmückt; der Blattdekor der Ortgangbretter sowie das Fächermotiv der Giebelspitze ist dem Haus Kornmarkt 3 vergleichbar. Der Zwerchgiebel der Traufseite zeigt gleichartige Fachwerkformen, in der Giebelspitze Reste einer Aufzugsvorrichtung, die beiden unteren Stockwerke verputzt.

Das rechte Fachwerkhaus, seit dem frühen 18. Jahrhundert "Die Rose" genannt, zeigt ein etwas schlichteres Fachwerkgefüge mit genasten und gebogenen Streben, die ebenfalls auf eine Entstehungszeit um 1670/80 deuten. Es wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit von dem Gasthalter Hans Jakob Wentzel (Besitzer des Anwesens seit 1674) errichtet. Der wahrscheinlich bereits ursprünglich vorhandene Fenstererker wurde wahrscheinlich nach 1758 durch den jetzigen, wenig vorkragenden geohrten Rahmen mit vertieften Felderungen und der Rose auf dem Mittelpfosten ersetzt. Auch die Haustür im hinteren Bereich der Traufseite entstammt der Barockzeit.

"Traube" und "Rose" wurden 1869 vereinigt. Zwischen 1921 und 1929 wurden beide Erdgeschosse durch Anton Gernand erneuert und mit einem genuteten Putz versehen sowie das Fachwerk freigelegt.

Die beiden Fachwerkhäuser markieren den Übergang zum Bischofsplatz, dessen südlichen Abschnitt sie mit ihren qualitätvollen Schaugiebeln prägen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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